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Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

Wir bitten Sie, die folgenden Buchungsbedingungen besonders sorgsam in Hinsicht darauf zu beachten, als dass sie die Grundlage für den Vertrag bilden, der zwischen Ihnen und LATEINAMERIKA TOUREN geschlossen wird. Wir handeln als Buchungsvertreter für die jeweiligen Anbieter der einzelnen Teilbereiche Ihres Reisearrangements, das wir für Sie organisieren. Bezüglich der Buchungen für diese Serviceleistungen wird ein direkter Vertrag zwischen Ihnen und den entsprechenden Anbietern zu deren individuellen Geschäftsbedingungen geschlossen.

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde LATEINAMERIKA TOUREN (hier der "Reiseveranstalter") den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung, der Hinweise zu der betreffenden Reise im Reiseprospekt bzw. des individuellen Reiseangebots und dieser Reisebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit auf geführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme der Anmeldung durch den Reiseveranstalter zustande, für die es keiner besonderen Form bedarf. Der Reiseveranstalter informiert den Kunden über den Vertragsabschluss mit der schriftlichen Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das der Reiseveranstalter für 10 Tage gebunden ist. Innerhalb dieser Frist kann der Kunde das neue Angebot durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Leistung der Anzahlung oder Restzahlung) annehmen und der Reisevertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande.

2. Unterlagen
2.1. Die Reiseunterlagen (Gutscheine, Reiserouten etc) werden innerhalb von 72 Stunden, nachdem der Gesamtbetrag für das Reisearrangement beim Reiseveranstalter eingegangen ist, ausgestellt.
2.2. Es ist äußerst wichtig, dass der Kunde alle Details auf den Reisedokumenten überprüft, ehe das Abreiseland verlassen wird. Sollten irgendwelche Unstimmigkeiten in einem der Dokumente entdeckt werden oder sollte der Kunde weitere Fragen haben - welcherart auch immer - muss der Reiseveranstalter bitte umgehend kontaktiert werden. Der Reiseveranstalter ist nicht haftbar für Verzögerungen oder Schäden, die durch Unklarheiten in den Reiseunterlagen begründet liegen, sobald der Kunde diese einmal erhalten und sein Abreiseland verlassen habt.

3. Zahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 35 Prozent des Reisepreises fällig und zu zahlen. Für durch den Reiseveranstalter gebuchte Flüge sind 100 Prozent fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist 60 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr nach Ziffer 10 abgesagt werden kann, und muss unaufgefordert beim Reiseveranstalter eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift beim Reiseveranstalter.

4. Leistungen, Änderungen der Leistungsausschreibungen
Umfang und Art der vom Reiseveranstalter vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters in dem zur betreffenden Reise gehörigen Prospekt bzw. der konkreten Reiseausschreibung in Verbindung mit der individuellen Buchungsbestätigung. Bezüglich der Reiseausschreibung behält sich der Reiseveranstalter ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Ausschreibungen zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird. Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseablauf zusammengestellt, so ergibt sich die Leistungsverpflichtung des Reiseveranstalters ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsbestätigung.

5. Leistungs- und Preisänderungen
Leistungsänderungen: Nach Vertragsschluss und vor Abreise des Kunden notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet.

Das Recht des Reiseveranstalters zur Änderung des Reisearrangements
5. 1. Eine erhebliche Änderung hinsichtlich Ihres Reisearrangements schließt eine Änderung Ihres Abreisetages von Ihrem Ausgangspunkt, eine Änderung Ihrer Flugzeiten innerhalb weniger als 12 Stunden vor Ihrem geplanten Abflug oder einem Wechsel in eine Unterkunft, die nicht dem von Ihnen gebuchten Standard entspricht, mit ein. Der Reiseveranstalter unterrichtet Sie über diese erheblichen Änderungen hinsichtlich des Reisearrangements sobald er selbst Kenntnis von diesen Änderungen erhält und erwartet vom Kunden Anweisungen vor dem Abreisetag, wie weiter verfahren werden soll.
5.2. Alle anderen Änderungen sind keine erheblichen Änderungen. Solche geringfügigen Umgestaltungen können zu jeder Zeit erfolgen. Wenn möglich, unterrichtet der Reiseveranstalter den Kunden vor der Abreise über jede dieser Neuerungen, der Reiseveranstalter ist hierzu allerdings nicht verpflichtet. Unerhebliche Änderungen können vom Reiseveranstalter nach dessen Ermessen vorgenommen werden. Der Reiseveranstalter ist dem Kunden gegenüber nicht für die Zahlung einer entsprechenden Kompensation als ein Ergebnis dieser Umgestaltungen verantwortlich oder haftbar.
5.3. Es wird seitens des Reiseveranstalters alles unternommen, bestätigte Reiseabläufe einzuhalten. Trotzdem behaelt sich der Reiseveranstalter das Recht vor, Reisearrangements zu ändern, sollte dies notwendig erscheinen. Reisearrangements werden im Voraus vorgenommen, und dementsprechend ist der Reiseveranstalter gegenüber Anbietern wie Fluggesellschaften, Hotels und/oder anderen Dienstleistern abhängig. Auf dieser Zusammenarbeit beruhende Änderungen bezüglich Reisearrangements und Stornierungen können jederzeit eintreten.
5.4. Sollte seitens des Reiseveranstalters ein Abschnitt Ihres Reisearrangements bestätigt sein, dieser Teil seitens des Anbieters jedoch aus welchen Gründen auch immer gekündigt werden, übernimmt der Reiseveranstalter keine Haftung für eine entsprechende Stornierung.

Preisänderungen
5.5. Die Preise für vom Reiseveranstalter angebotenen Reisearrangements können aufgrund akuter Begebenheiten starken Schwankungen unterliegen. Diese Unwägbarkeiten vorherzusehen und in die Berechungen mit einzubeziehen, ist leider nicht möglich. Bucht der Kunde beim Reiseveranstalter ein Reisearrangement, behaelt sich der Reiseveranstalter das Recht vor, dem Kunden diesbezüglich eventuelle weiterführende Kosten in Rechnung zu stellen. Zuschläge solcher Art können entstehen, als dass der Reiseveranstalter neu auferlegte Aufwendungen, die mit dem Reisearrangement in Verbindung stehen, gedeckt werden muessen. Ursächlich hierfür können das Ansteigen der Transportkosten einschließlich Benzinkosten oder Gebühren für Sicherheitsvorkehrungen, neu berechnete Steuern oder auch Ausgaben für Leistungen wie zum Beispiel Landegenehmigungen oder Ein- und Ausschiffung an Häfen und Flughäfen sowie sich ändernde Wechselkurse sein.
5.6. Der Reiseveranstalter garantiert einen Festpreis bezüglich der Durchführung des Reisearrangements zu Land, sofern die volle Zahlung geleistet worden ist.
5.7. Fluggebühren richten sich nach den Preislisten und Bedingungen, die von den jeweiligen Fluggesellschaften herausgegeben werden, aus welchem Grunde seitens des Reiseveranstalters diesbezüglich keine Garantie übernommen werden kann. Sowohl der Vertreter als auch der Reisende selber sind verpflichtet sicherzustellen, dass keine Preisänderungen stattgefunden haben, bevor die endgültige Zahlung geleistet wird.

6. Unplanmäßige Verlängerungen
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass eine unplanmäßige Verlängerung der ursprünglichen Reisedauer aufgrund von Flugverspätungen, Wetterbedingungen, Streiks oder wie auch immer gearteten sonstigen Begebenheiten eintritt, die nicht im Einflussbereich des Reiseveranstalters liegen, gehen die hieraus entstehenden Kosten (Hotelunterkünfte und dergleichen) zu Lasten des Reisenden. Der Reiseveranstalter übernimmt keine Haftung für Änderungen, Versäumnisse oder Verspätungen vor oder während des Reisezeitraumes des Kunden, die durch technische Widrigkeiten, Wetterbedingungen, Streiks oder Zusammenbrüche innerhalb der Telekommunikation und dergleichen bedingt sind.

7. Umgestaltungen / Umbuchungen Seitens des Kunden
Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart) vorgenommen werden, kann der Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt für den Mehraufwand von mindestens 150 Euro erheben. Mehrkosten oder eventuell anfallende Stornogebühren welche durch die vom Kunden gewünschte Umbuchung bei anderen Leistungsträger als dem Reiseveranstalter selbst anfallen sind separat zu berechnen und basieren auf den reell entstehenden Kosten dieser Leistungsträger.
Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen sind ausschließlich bis zum 61. Tag vor Reiseantritt möglich. Danach sind Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt vom Reisevertrag unter den vorgenannten Bedingungen und bei gleichzeitiger Neuanmeldung durch den Kunden möglich. Der Kunde kann jederzeit nachweisen, dass keine oder geringere Kosten als die vorstehende Pauschale durch die Umbuchung entstanden sind.

Änderungen sowie Stornierungen während der Reise müssen mit dem Reiseveranstalter direkt abgesprochen und geklärt werden. Es erfolgt keine Rückerstattung von Beträgen für nicht genutzte Serviceleistungen.

8. Rückerstattungen ungenutzter Dienstleistungen
Für die Nicht-Inanspruchnahme eines Leistungsangebotes werden grundsätzlich keine Rückerstattungen gewährt.

9. Rücktritt durch den Kunden, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Es wird aus Beweisgründen dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so verliert der Reiseveranstalter den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen. Der Reiseveranstalter kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret oder pauschalisiert berechnen.

Stornobedingungen (bitte beachten Sie, dass für Flüge und Schiffsreisen andere Konditionen gelten):
Stornierung 60 oder mehr Tage vor Reiseantritt: 35% der Gesamtkosten
Stornierung 59 - 35 Tage vor Reiseantritt: 50% der Gesamtkosten
Stornierung weniger als 35 Tage vor Reiseantritt: 100% der Gesamtkosten

Bei Schiffsreisen & Flügen gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft bzw. Schiffsbetreiber.
Es steht dem Kunden stets frei – auch bei Berechnung der pauschalierten Stornierungsentschädigung – nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der vom Reiseveranstalter berechneten Höhe entstanden ist.

Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, hat er die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Stelle in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt und die er dem Reiseveranstalter zuvor anzuzeigen hat. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt dieses Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprünglich Reisende haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

10. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Ist in der Beschreibung der Reise ausdrücklich auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und wird diese nicht erreicht, so kann der Reiseveranstalter vom Vertrag zurücktreten, wenn er die Mindestteilnehmerzahl im Prospekt / der Ausschreibung beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem die Rücktrittserklärung dem Reisenden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens zugegangen sein muss, und er in der Reisebestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist bis spätestens 45 Tage vor dem vereinbarten Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu erklären. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden umgehend erstattet.

Stört der Reisende trotz einer entsprechenden Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig oder verhält er sich in solchem Maße vertragswidrig, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar ist, oder sonst stark vertragswidrig, kann der Reiseveranstalter ohne Einhaltung einer Frist den Reisevertrag kündigen. Dabei behält der Reiseveranstalter den Anspruch auf den Reisepreis abzüglich des Wertes ersparter Aufwendungen und ggf. Erstattungen durch Leistungsträger oder ähnliche Vorteile, die er aus der anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt. Eventuelle Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst.

11. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu ersuchen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Wird die Reiseleistung nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen, wobei der Reiseveranstalter die Abhilfe verweigern kann, wenn sie unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche Erklärung empfohlen wird. Der Reiseveranstalter informiert diesbezüglich über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der Bestimmung einer Frist bedarf es dann nicht, wenn die Abhilfe von dem Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.

12. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13. Höhere Gewalt & Haftung
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Umfasst der Vertrag die Rückbeförderung des Reisegasts so hat der Reiseveranstalter die Verantwortung sich um die Organisation der Rückbeförderung zu kümmern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind vom Reisegast zu tragen; im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

Fuer jegliche Schäden oder Verluste die der Kunde als ein Ergebnis höherer Gewalt erleidet kann der Reiseveranstalter nicht haftbar gemacht werden.

14. Haftungsausschluss des Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter handelt als Vermittler für örtliche und internationale Dienstleister und Fluggesellschaften. Für durch von diesen Dienstleistern und Fluggesellschaften dem Kunden gegenüber zugefügten Schaden und Verluste, so wie Körperschäden, Zerstörungen, Verletzungen, Unfälle oder andere Unregelmäßigkeiten jedweder Art und sonstige direkte, indirekte oder Folgeschäden übernimmt der Reiseveranstalter keinerlei Haftung.

15. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften / (Schutz) Impfungen
1. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kundens sicherzustellen, dass er und alle Mitreisenden einen gültigen Reisepass sowie alle eventuell erforderlichen Visa besitzen als auch alle erforderlichen Impfungen erhalten haben, die zum Überschreiten der Grenzen des Landes, in das der Kunde reisen möchte, und zur Rückkehr zum Ausgangspunkt des Kunden benötigt werden. Da sich Pass- und Visa - Vorschriften sowie Gesundheitsanforderungen jederzeit ändern können, empfiehlt der Reiseveranstalter, die entsprechenden Ansprüche mit der Botschaft bzw dem Konsulat des Landes, das der Kunde bereisen möchte, zu klären und bezüglich der Gesundheitserfordernisse den Hausarzt oder die Gesundheitsbehörde zu konsultieren.
2. Der Reiseveranstalter übernimmt in keinerlei Hinsicht Haftung, sollte der Kunde oder ein Mitreisender ohne gültigen Pass oder erforderliche Visa und Impfungen reisen. Als Leitfaden sei mitgeteilt, dass Pässe grundsätzlich für mindestens sechs weitere Monate nach dem angestrebten Rückreisedatum gültig sein sollten und mindestens zwei freie, gegenüberliegende Seiten aufweisen sollten.

16. Flug- sowie sonstige Reisezeiten
Flugzeiten werden von den jeweiligen Fluglinien vorgegeben und richten sich nach den Lufttransportkontroll-Beschränkungen. Weiterhin sind Nutzungen jedweder Transportmittel abhängig von Wetterbedingungen, der Notwendigkeit einer steten Instandhaltung sowie der Möglichkeit, die Reisenden in der vorgegebenen Zeit einzuchecken. Der Reiseveranstalter übernimmt keinerlei Garantie dafür, dass Flüge, Fähren, Schiffe, Züge oder Busse zu genau den Zeiten abfahren, die auf dem Ticket oder auf den vom Reiseveranstalter erhaltenen Reiseunterlagen angegeben sind. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass alle genannten Zeiten ungefähr zu erwartende Abfahrtszeiten darstellen, und der Reiseveranstalter übernimmt keinerlei Haftung bezüglich möglicherweise eintretender Verspätungen, aufgrund welcher Gegebenheiten auch immer diese erfolgen mögen, oder wie auch immer gearteter Zeitplanänderungen.

17. Flugbestätigungen
Es liegt in Verantwortungsbereich des Kunden sicherzustellen, das Abreisedatum sowie die Zeiten der Flüge mindestens 72 Stunden vor Abflug des gebuchten Fluges zu bestätigen. Dies ist insbesondere in Hinsicht darauf von Bedeutung, als dass der Reiseveranstalter hiermit ausdrücklich jede Form von Haftung für Verspätungen und/oder Verluste ausschließt, die als Ergebnis von einem Versäumnis des Kunden anzusehen sind, jeden der Flüge als auch eventueller Weiterflüge zu bestätigen, hat der Kunde einmal den Ausgangspunkt der Reise verlassen.

18. Verlorene / gestohlene Flugtickets
Der Verlust oder Diebstahl eines Tickets muss dem Reiseveranstalter unverzüglich mitgeteilt werden. Unter Umständen muss der Kunde auf eigene Kosten ein neues Ticket kaufen. Bei der Rückerstattung des Betrages - falls möglich - ist der Reiseveranstalter dem Kunden behilflich.
Es wird aber deutlich darauf hingewiesen, dass eine mögliche Erstattung einzig im Ermessen der betroffenen Fluggesellschaft liegt und eine Bewilligung des Antrags bis zu zwölf Monate in Anspruch nehmen kann.
Für den Fall des Diebstahls eine Tickets unterliegt es dem Verantwortungsbereich des Kunden dies bei der Polizei zu melden und dem Reiseveranstalter eine Bestätigung darüber, dass dieser Bericht stattgefunden hat, zukommen zu lassen.

19. Versicherungen
Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass in den angebotenen Reisearrangements keinerlei Versicherungen eingeschlossen sind. Der Abschluss entsprechender Versicherungen obliegt einzig und allein dem Kunden. Dem Kunden wird empfohlen direkt nach Erhalt der Buchungsbestätigung entsprechende Versicherungen abzuschließen.
Der Reiseveranstalter hafte nicht für das Versäumnis des Kunden rechtzeitig entsprechende Versicherungen abzuschließen.

20. Ausschluss von Ansprüchen / Anzeigefristen, Verjährung
Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse geltend zu machen. Nach Ablauf der einmonatigen Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Die genannte Frist gilt nicht für die Anmeldung von Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen. Diese sind unverzüglich an Ort und Stelle bei der zuständigen Fluggesellschaft zu erheben.
Reisevertragliche Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

21. Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich südafrikanisches Recht Anwendung. Der Reiseveranstalter kann an seinem Sitz verklagt werden.

 


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