Wir bitten Sie, die folgenden Buchungsbedingungen besonders sorgsam in Hinsicht darauf zu beachten, als dass sie die Grundlage für den Vertrag bilden, der zwischen Ihnen und LATEINAMERIKA TOUREN geschlossen wird. Wir handeln als Buchungsvertreter für die jeweiligen Anbieter der einzelnen Teilbereiche Ihres Reisearrangements, das wir für Sie organisieren. Bezüglich der Buchungen für diese Serviceleistungen wird ein direkter Vertrag zwischen Ihnen und den entsprechenden Anbietern zu deren individuellen Geschäftsbedingungen geschlossen.
1. Abschluss
des Reisevertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde
LATEINAMERIKA TOUREN (hier der "Reiseveranstalter")
den Abschluss eines Reisevertrages auf
der Grundlage der Reiseausschreibung,
der Hinweise zu der betreffenden Reise
im Reiseprospekt bzw. des individuellen
Reiseangebots und dieser
Reisebedingungen verbindlich an. Die
Anmeldung kann mündlich, schriftlich,
telefonisch, per Telefax oder auf
elektronischem Weg erfolgen. Sie erfolgt
durch den Anmelder auch für alle in der
Anmeldung mit auf geführten Teilnehmer,
für deren Vertragsverpflichtungen der
Anmelder wie für seine eigenen
Verpflichtungen einsteht, sofern er eine
entsprechende gesonderte Verpflichtung
durch ausdrückliche und gesonderte
Erklärung übernommen hat. Der
Reisevertrag kommt mit der Annahme der
Anmeldung durch den Reiseveranstalter
zustande, für die es keiner besonderen
Form bedarf. Der Reiseveranstalter
informiert den Kunden über den
Vertragsabschluss mit der schriftlichen
Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt
der Reisebestätigung vom Inhalt der
Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot
des Reiseveranstalters vor, an das der
Reiseveranstalter für 10 Tage gebunden
ist. Innerhalb dieser Frist kann der
Kunde das neue Angebot durch
ausdrückliche oder schlüssige Erklärung
(z.B. Leistung der Anzahlung oder
Restzahlung) annehmen und der
Reisevertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande.
2.
Unterlagen
2.1. Die Reiseunterlagen (Gutscheine,
Reiserouten etc) werden innerhalb von 72
Stunden, nachdem der Gesamtbetrag für
das Reisearrangement beim
Reiseveranstalter eingegangen ist,
ausgestellt.
2.2. Es ist äußerst wichtig, dass der
Kunde alle Details auf den
Reisedokumenten überprüft, ehe das
Abreiseland verlassen wird. Sollten
irgendwelche Unstimmigkeiten in einem
der Dokumente entdeckt werden oder
sollte der Kunde weitere Fragen haben -
welcherart auch immer - muss der
Reiseveranstalter bitte umgehend
kontaktiert werden. Der
Reiseveranstalter ist nicht haftbar für
Verzögerungen oder Schäden, die durch
Unklarheiten in den Reiseunterlagen
begründet liegen, sobald der Kunde diese
einmal erhalten und sein Abreiseland
verlassen habt.
3. Zahlung
Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist
eine Anzahlung in Höhe von 35 Prozent
des Reisepreises fällig und zu zahlen.
Für durch den Reiseveranstalter gebuchte
Flüge sind 100 Prozent fällig und zu
zahlen. Die Anzahlung wird auf den
Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung
auf den Reisepreis ist 60 Tage vor
Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn
feststeht, dass die Reise durchgeführt
wird, insbesondere nicht mehr nach
Ziffer 10 abgesagt werden kann, und muss
unaufgefordert beim Reiseveranstalter
eingegangen sein. Maßgeblich für die
Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren
Gutschrift beim Reiseveranstalter.
4.
Leistungen, Änderungen der
Leistungsausschreibungen
Umfang und Art der vom Reiseveranstalter
vertraglich geschuldeten Leistungen
ergeben sich aus der
Leistungsbeschreibung des
Reiseveranstalters in dem zur
betreffenden Reise gehörigen Prospekt
bzw. der konkreten Reiseausschreibung in
Verbindung mit der individuellen
Buchungsbestätigung. Bezüglich der
Reiseausschreibung behält sich der
Reiseveranstalter ausdrücklich vor, aus
sachlich berechtigten, erheblichen und
nicht vorhersehbaren Gründen vor
Vertragsschluss eine Änderung der
Ausschreibungen zu erklären, über die
der Kunde vor Buchung selbstverständlich
informiert wird. Wird auf Wunsch des
Kunden ein individueller Reiseablauf
zusammengestellt, so ergibt sich die
Leistungsverpflichtung des
Reiseveranstalters ausschließlich aus
dem entsprechenden konkreten Angebot an
den Kunden in Verbindung mit der
jeweiligen Buchungsbestätigung.
5. Leistungs-
und Preisänderungen
Leistungsänderungen: Nach
Vertragsschluss und vor Abreise des
Kunden notwendig werdende Änderungen
wesentlicher Reiseleistungen, die vom
Reiseveranstalter nicht wider Treu und
Glauben herbeigeführt werden, sind
gestattet.
Das Recht des Reiseveranstalters zur
Änderung des Reisearrangements
5. 1. Eine erhebliche Änderung
hinsichtlich Ihres Reisearrangements
schließt eine Änderung Ihres
Abreisetages von Ihrem Ausgangspunkt,
eine Änderung Ihrer Flugzeiten innerhalb
weniger als 12 Stunden vor Ihrem
geplanten Abflug oder einem Wechsel in
eine Unterkunft, die nicht dem von Ihnen
gebuchten Standard entspricht, mit ein.
Der Reiseveranstalter unterrichtet Sie
über diese erheblichen Änderungen
hinsichtlich des Reisearrangements
sobald er selbst Kenntnis von diesen
Änderungen erhält und erwartet vom
Kunden Anweisungen vor dem Abreisetag,
wie weiter verfahren werden soll.
5.2. Alle anderen Änderungen sind keine
erheblichen Änderungen. Solche
geringfügigen Umgestaltungen können zu
jeder Zeit erfolgen. Wenn möglich,
unterrichtet der Reiseveranstalter den
Kunden vor der Abreise über jede dieser
Neuerungen, der Reiseveranstalter ist
hierzu allerdings nicht verpflichtet.
Unerhebliche Änderungen können vom
Reiseveranstalter nach dessen Ermessen
vorgenommen werden. Der
Reiseveranstalter ist dem Kunden
gegenüber nicht für die Zahlung einer
entsprechenden Kompensation als ein
Ergebnis dieser Umgestaltungen
verantwortlich oder haftbar.
5.3. Es wird seitens des
Reiseveranstalters alles unternommen,
bestätigte Reiseabläufe einzuhalten.
Trotzdem behaelt sich der
Reiseveranstalter das Recht vor,
Reisearrangements zu ändern, sollte dies
notwendig erscheinen. Reisearrangements
werden im Voraus vorgenommen, und
dementsprechend ist der
Reiseveranstalter gegenüber Anbietern
wie Fluggesellschaften, Hotels und/oder
anderen Dienstleistern abhängig. Auf
dieser Zusammenarbeit beruhende
Änderungen bezüglich Reisearrangements
und Stornierungen können jederzeit
eintreten.
5.4. Sollte seitens des
Reiseveranstalters ein Abschnitt Ihres
Reisearrangements bestätigt sein, dieser
Teil seitens des Anbieters jedoch aus
welchen Gründen auch immer gekündigt
werden, übernimmt der Reiseveranstalter
keine Haftung für eine entsprechende
Stornierung.
Preisänderungen
5.5. Die Preise für vom
Reiseveranstalter angebotenen
Reisearrangements können aufgrund akuter
Begebenheiten starken Schwankungen
unterliegen. Diese Unwägbarkeiten
vorherzusehen und in die Berechungen mit
einzubeziehen, ist leider nicht möglich.
Bucht der Kunde beim Reiseveranstalter
ein Reisearrangement, behaelt sich der
Reiseveranstalter das Recht vor, dem
Kunden diesbezüglich eventuelle
weiterführende Kosten in Rechnung zu
stellen. Zuschläge solcher Art können
entstehen, als dass der
Reiseveranstalter neu auferlegte
Aufwendungen, die mit dem
Reisearrangement in Verbindung stehen,
gedeckt werden muessen. Ursächlich
hierfür können das Ansteigen der
Transportkosten einschließlich
Benzinkosten oder Gebühren für
Sicherheitsvorkehrungen, neu berechnete
Steuern oder auch Ausgaben für
Leistungen wie zum Beispiel
Landegenehmigungen oder Ein- und
Ausschiffung an Häfen und Flughäfen
sowie sich ändernde Wechselkurse sein.
5.6. Der Reiseveranstalter garantiert
einen Festpreis bezüglich der
Durchführung des Reisearrangements zu
Land, sofern die volle Zahlung geleistet
worden ist.
5.7. Fluggebühren richten sich nach den
Preislisten und Bedingungen, die von den
jeweiligen Fluggesellschaften
herausgegeben werden, aus welchem Grunde
seitens des Reiseveranstalters
diesbezüglich keine Garantie übernommen
werden kann. Sowohl der Vertreter als
auch der Reisende selber sind
verpflichtet sicherzustellen, dass keine
Preisänderungen stattgefunden haben,
bevor die endgültige Zahlung geleistet
wird.
6.
Unplanmäßige Verlängerungen
Für den unwahrscheinlichen Fall, dass
eine unplanmäßige Verlängerung der
ursprünglichen Reisedauer aufgrund von
Flugverspätungen, Wetterbedingungen,
Streiks oder wie auch immer gearteten
sonstigen Begebenheiten eintritt, die
nicht im Einflussbereich des
Reiseveranstalters liegen, gehen die
hieraus entstehenden Kosten (Hotelunterkünfte
und dergleichen) zu Lasten des Reisenden.
Der Reiseveranstalter übernimmt keine
Haftung für Änderungen, Versäumnisse
oder Verspätungen vor oder während des
Reisezeitraumes des Kunden, die durch
technische Widrigkeiten,
Wetterbedingungen, Streiks oder
Zusammenbrüche innerhalb der
Telekommunikation und dergleichen
bedingt sind.
7.
Umgestaltungen / Umbuchungen Seitens des
Kunden
Sollen auf Wunsch des Kunden noch nach
der Buchung der Reise Umbuchungen (Änderungen
hinsichtlich des Reisetermins, des
Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,
der Unterkunft oder der Beförderungsart)
vorgenommen werden, kann der
Reiseveranstalter ein Umbuchungsentgelt
für den Mehraufwand von mindestens 150
Euro erheben. Mehrkosten oder eventuell
anfallende Stornogebühren welche durch
die vom Kunden gewünschte Umbuchung bei
anderen Leistungsträger als dem
Reiseveranstalter selbst anfallen sind
separat zu berechnen und basieren auf
den reell entstehenden Kosten dieser
Leistungsträger.
Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf
Umbuchungen besteht nicht. Umbuchungen
sind ausschließlich bis zum 61. Tag vor
Reiseantritt möglich. Danach sind
Änderungen nur nach vorherigem Rücktritt
vom Reisevertrag unter den vorgenannten
Bedingungen und bei gleichzeitiger
Neuanmeldung durch den Kunden möglich.
Der Kunde kann jederzeit nachweisen,
dass keine oder geringere Kosten als die
vorstehende Pauschale durch die
Umbuchung entstanden sind.
Änderungen sowie Stornierungen während
der Reise müssen mit dem
Reiseveranstalter direkt abgesprochen
und geklärt werden. Es erfolgt keine
Rückerstattung von Beträgen für nicht
genutzte Serviceleistungen.
8.
Rückerstattungen ungenutzter
Dienstleistungen
Für die Nicht-Inanspruchnahme eines
Leistungsangebotes werden grundsätzlich
keine Rückerstattungen gewährt.
9. Rücktritt
durch den Kunden, Ersatzpersonen
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn
von der Reise zurücktreten. Maßgeblich
ist der Zugang der Rücktrittserklärung
beim Reiseveranstalter. Es wird aus
Beweisgründen dem Kunden empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt
der Kunde vom Reisevertrag zurück, so
verliert der Reiseveranstalter den
Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis.
Er kann jedoch eine angemessene
Entschädigung für die getroffenen
Reisevorkehrungen und für seine
Aufwendungen verlangen. Der
Reiseveranstalter kann diesen Anspruch
nach seiner Wahl konkret oder
pauschalisiert berechnen.
Stornobedingungen (bitte beachten Sie,
dass für Flüge und Schiffsreisen andere
Konditionen gelten):
Stornierung 60 oder mehr Tage vor
Reiseantritt: 35% der Gesamtkosten
Stornierung 59 - 35 Tage vor
Reiseantritt: 50% der Gesamtkosten
Stornierung weniger als 35 Tage vor
Reiseantritt: 100% der Gesamtkosten
Bei Schiffsreisen & Flügen gelten
die Stornobedingungen der jeweiligen
Fluggesellschaft bzw. Schiffsbetreiber.
Es steht dem Kunden stets frei – auch
bei Berechnung der pauschalierten
Stornierungsentschädigung – nachzuweisen,
dass ein Schaden nicht oder nicht in der
vom Reiseveranstalter berechneten Höhe
entstanden ist.
Sollte der Kunde die Reise nicht
antreten können, hat er die Möglichkeit,
bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu
stellen, die an seiner Stelle in die
Rechte und Pflichten aus dem
Reisevertrag eintritt und die er dem
Reiseveranstalter zuvor anzuzeigen hat.
Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt
dieses Dritten widersprechen, wenn
dieser den besonderen
Reiseerfordernissen nicht genügt oder
seiner Teilnahme gesetzliche
Vorschriften oder behördliche
Anordnungen entgegenstehen. Die in den
Vertrag eintretende Ersatzperson und der
ursprünglich Reisende haften gegenüber
dem Reiseveranstalter für den Reisepreis
und als Gesamtschuldner für sämtliche
durch den Eintritt der Ersatzperson
entstehenden Mehrkosten.
10.
Rücktritt und Kündigung durch den
Reiseveranstalter
Ist in der Beschreibung der Reise
ausdrücklich auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen und
wird diese nicht erreicht, so kann der
Reiseveranstalter vom Vertrag
zurücktreten, wenn er die
Mindestteilnehmerzahl im Prospekt / der
Ausschreibung beziffert sowie den
Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem
die Rücktrittserklärung dem Reisenden
vor dem vertraglich vereinbarten
Reisebeginn spätestens zugegangen sein
muss, und er in der Reisebestätigung
deutlich lesbar auf diese Angaben
hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist bis
spätestens 45 Tage vor dem vereinbarten
Reisebeginn gegenüber dem Kunden zu
erklären. Auf den Reisepreis geleistete
Zahlungen werden dem Kunden umgehend
erstattet.
Stört der Reisende trotz einer
entsprechenden Abmahnung durch den
Reiseveranstalter nachhaltig oder
verhält er sich in solchem Maße
vertragswidrig, dass eine Fortsetzung
des Vertragsverhältnisses bis zur
vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf
einer Kündigungsfrist mit ihm unzumutbar
ist, oder sonst stark vertragswidrig,
kann der Reiseveranstalter ohne
Einhaltung einer Frist den Reisevertrag
kündigen. Dabei behält der
Reiseveranstalter den Anspruch auf den
Reisepreis abzüglich des Wertes
ersparter Aufwendungen und ggf.
Erstattungen durch Leistungsträger oder
ähnliche Vorteile, die er aus der
anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt.
Eventuelle Mehrkosten für die
Rückbeförderung trägt der Störer selbst.
11.
Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe,
Fristsetzung vor Kündigung des Kunden
Der Kunde hat auftretende Mängel
unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer
anzuzeigen und dort ist um Abhilfe zu
ersuchen. Unterlässt es der Kunde
schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so
tritt ein Anspruch auf Minderung nicht
ein. Wird die Reiseleistung nicht
vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde
Abhilfe verlangen, wobei der
Reiseveranstalter die Abhilfe verweigern
kann, wenn sie unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter
kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass
er eine gleich- oder höherwertige
Ersatzleistung erbringt. Wird eine Reise
infolge eines Mangels erheblich
beeinträchtigt und leistet der
Reiseveranstalter innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, so
kann der Kunde im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den
Reisevertrag kündigen, wobei aus
Beweisgründen die schriftliche Erklärung
empfohlen wird. Der Reiseveranstalter
informiert diesbezüglich über die
Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen
Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie
darüber, dass vor der Kündigung des
Reisevertrages eine angemessene Frist
zur Abhilfeleistung zu setzen ist. Der
Bestimmung einer Frist bedarf es dann
nicht, wenn die Abhilfe von dem
Reiseveranstalter verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des
Vertrags durch ein besonderes Interesse
des Reisenden gerechtfertigt wird.
12.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, bei
aufgetretenen Leistungsstörungen im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen
über die Schadensminderungspflicht
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten.
13. Höhere
Gewalt & Haftung
Wird die Reise infolge bei
Vertragsabschluss nicht voraussehbarer
höherer Gewalt erheblich erschwert,
gefährdet oder beeinträchtigt, können
sowohl der Reiseveranstalter als auch
der Kunde den Vertrag kündigen. Umfasst
der Vertrag die Rückbeförderung des
Reisegasts so hat der Reiseveranstalter
die Verantwortung sich um die
Organisation der Rückbeförderung zu
kümmern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind vom Reisegast zu
tragen; im Übrigen fallen die Mehrkosten
dem Kunden zur Last.
Fuer jegliche Schäden oder Verluste die
der Kunde als ein Ergebnis höherer
Gewalt erleidet kann der
Reiseveranstalter nicht haftbar gemacht
werden.
14.
Haftungsausschluss des
Reiseveranstalters
Der Reiseveranstalter handelt als
Vermittler für örtliche und
internationale Dienstleister und
Fluggesellschaften. Für durch von diesen
Dienstleistern und Fluggesellschaften
dem Kunden gegenüber zugefügten Schaden
und Verluste, so wie Körperschäden,
Zerstörungen, Verletzungen, Unfälle oder
andere Unregelmäßigkeiten jedweder Art
und sonstige direkte, indirekte oder
Folgeschäden übernimmt der
Reiseveranstalter keinerlei Haftung.
15. Pass-
und Visumerfordernisse,
gesundheitspolizeiliche Vorschriften / (Schutz)
Impfungen
1. Es liegt im Verantwortungsbereich des
Kundens sicherzustellen, dass er und
alle Mitreisenden einen gültigen
Reisepass sowie alle eventuell
erforderlichen Visa besitzen als auch
alle erforderlichen Impfungen erhalten
haben, die zum Überschreiten der Grenzen
des Landes, in das der Kunde reisen
möchte, und zur Rückkehr zum
Ausgangspunkt des Kunden benötigt werden.
Da sich Pass- und Visa - Vorschriften
sowie Gesundheitsanforderungen jederzeit
ändern können, empfiehlt der
Reiseveranstalter, die entsprechenden
Ansprüche mit der Botschaft bzw dem
Konsulat des Landes, das der Kunde
bereisen möchte, zu klären und bezüglich
der Gesundheitserfordernisse den
Hausarzt oder die Gesundheitsbehörde zu
konsultieren.
2. Der Reiseveranstalter übernimmt in
keinerlei Hinsicht Haftung, sollte der
Kunde oder ein Mitreisender ohne
gültigen Pass oder erforderliche Visa
und Impfungen reisen. Als Leitfaden sei
mitgeteilt, dass Pässe grundsätzlich für
mindestens sechs weitere Monate nach dem
angestrebten Rückreisedatum gültig sein
sollten und mindestens zwei freie,
gegenüberliegende Seiten aufweisen
sollten.
16. Flug-
sowie sonstige Reisezeiten
Flugzeiten werden von den jeweiligen
Fluglinien vorgegeben und richten sich
nach den
Lufttransportkontroll-Beschränkungen.
Weiterhin sind Nutzungen jedweder
Transportmittel abhängig von
Wetterbedingungen, der Notwendigkeit
einer steten Instandhaltung sowie der
Möglichkeit, die Reisenden in der
vorgegebenen Zeit einzuchecken. Der
Reiseveranstalter übernimmt keinerlei
Garantie dafür, dass Flüge, Fähren,
Schiffe, Züge oder Busse zu genau den
Zeiten abfahren, die auf dem Ticket oder
auf den vom Reiseveranstalter erhaltenen
Reiseunterlagen angegeben sind. Es ist
vielmehr davon auszugehen, dass alle
genannten Zeiten ungefähr zu erwartende
Abfahrtszeiten darstellen, und der
Reiseveranstalter übernimmt keinerlei
Haftung bezüglich möglicherweise
eintretender Verspätungen, aufgrund
welcher Gegebenheiten auch immer diese
erfolgen mögen, oder wie auch immer
gearteter Zeitplanänderungen.
17.
Flugbestätigungen
Es liegt in Verantwortungsbereich des
Kunden sicherzustellen, das Abreisedatum
sowie die Zeiten der Flüge mindestens 72
Stunden vor Abflug des gebuchten Fluges
zu bestätigen. Dies ist insbesondere in
Hinsicht darauf von Bedeutung, als dass
der Reiseveranstalter hiermit
ausdrücklich jede Form von Haftung für
Verspätungen und/oder Verluste
ausschließt, die als Ergebnis von einem
Versäumnis des Kunden anzusehen sind,
jeden der Flüge als auch eventueller
Weiterflüge zu bestätigen, hat der Kunde
einmal den Ausgangspunkt der Reise
verlassen.
18.
Verlorene / gestohlene Flugtickets
Der Verlust oder Diebstahl eines Tickets
muss dem Reiseveranstalter unverzüglich
mitgeteilt werden. Unter Umständen muss
der Kunde auf eigene Kosten ein neues
Ticket kaufen. Bei der Rückerstattung
des Betrages - falls möglich - ist der
Reiseveranstalter dem Kunden behilflich.
Es wird aber deutlich darauf hingewiesen,
dass eine mögliche Erstattung einzig im
Ermessen der betroffenen
Fluggesellschaft liegt und eine
Bewilligung des Antrags bis zu zwölf
Monate in Anspruch nehmen kann.
Für den Fall des Diebstahls eine Tickets
unterliegt es dem Verantwortungsbereich
des Kunden dies bei der Polizei zu
melden und dem Reiseveranstalter eine
Bestätigung darüber, dass dieser Bericht
stattgefunden hat, zukommen zu lassen.
19.
Versicherungen
Der Reiseveranstalter weist ausdrücklich
darauf hin, dass in den angebotenen
Reisearrangements keinerlei
Versicherungen eingeschlossen sind. Der
Abschluss entsprechender Versicherungen
obliegt einzig und allein dem Kunden.
Dem Kunden wird empfohlen direkt nach
Erhalt der Buchungsbestätigung
entsprechende Versicherungen
abzuschließen.
Der Reiseveranstalter hafte nicht für
das Versäumnis des Kunden rechtzeitig
entsprechende Versicherungen
abzuschließen.
20.
Ausschluss von Ansprüchen /
Anzeigefristen, Verjährung
Reisevertragliche
Gewährleistungsansprüche sind innerhalb
eines Monats nach der vertraglich
vorgesehenen Beendigung der Reise
gegenüber dem Reiseveranstalter unter
der unten genannten Adresse geltend zu
machen. Nach Ablauf der einmonatigen
Frist kann der Reisende Ansprüche nur
geltend machen, wenn er ohne Verschulden
an der Einhaltung der Frist verhindert
worden ist oder wenn es sich um
deliktische Ansprüche handelt. Die
genannte Frist gilt nicht für die
Anmeldung von Gepäckschäden,
Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder
Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen.
Diese sind unverzüglich an Ort und
Stelle bei der zuständigen
Fluggesellschaft zu erheben.
Reisevertragliche Ansprüche des Kunden
verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt an dem Tag, an dem die Reise
nach dem Vertrag enden sollte. Schweben
zwischen dem Kunden und dem
Reiseveranstalter Verhandlungen über den
Anspruch oder die den Anspruch
begründenden Umstände, so ist die
Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder
der Reiseveranstalter die Verhandlungen
verweigert. Die Verjährung tritt
frühestens 3 Monate nach dem Ende der
Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung unterliegen der gesetzlichen
Verjährungsfrist.
21.
Sonstiges
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge. Auf diesen
Vertrag findet ausschließlich
südafrikanisches Recht Anwendung. Der
Reiseveranstalter kann an seinem Sitz
verklagt werden.


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